Begutachtung

Mit einem neuropsychologischen Gutachten wird das Ziel verfolgt, abzuklären, ob ein objektiver, mit teststatistischen Verfahren nachweisbarer, gesundheitlicher Schaden vorliegt, der sich, nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand, schlüssig in dasvorhandene Zustandsbild einordnen lässt. Je nach Fragestellung ist eine Einschätzung der Ätiologie der gefundenen Minderleistungen, Prognosen zum weiteren Verlauf und eine Bewertung des Grades der Behinderung, respektive der Erwerbsminderung, vorzunehmen. Im Falle von auftretenden Widersprüchen zur gesamtmedizinischen Beurteilung, werden diese diskutiert und die gutachtlichen Schlussfolgerungen mit entsprechenden Referenzen belegt. Neben Minderleistungen werden zudem auch vorhandene Ressourcen bewertet und etwaige Behandlungsempfehlungen erörtert.

Die neuropsychologische Beurteilung nutzt als Informationsquellen die Resultate der aktuellen neuropsychologischen Untersuchung, anamnestische und fremdanamnestische Daten sowie medizinische Vorbefunde.

Als Kostenträger und Auftraggeber für eine solche Begutachtung treten Berufsgenossenschaften, Unfall-, Renten- und Krankenversicherungen, Gerichte, aber auch Privatpersonen auf.

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